1. Vermietung
Die Reservierung von Banketträumlichkeiten werden mit schriftlicher Bestätigung vom Gasthaus Hofwiesen | Monte Primero GmbH (Auftragnehmer) bindend.
2. Teilnehmerzahl
Das Gasthaus Hofwiesen erwartet vom Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) spätestens 24 Stunden vor dem Anlass.
Wird bis um 9.00 Uhr am Veranstaltungstag die Personenzahl nochmals reduziert, werden für die abgesagten Personen 20% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Gibt es nach 9.00 Uhr am Veranstaltungstag oder beim Anlass selbst noch eine Abweichung, wird das Gasthaus Hofwiesen die Garantiezahl verrechnen.
3. Absagen
A) Tritt der Veranstalter vor dem Anlasstermin zurück, behält sich das Gasthaus Hofwiesen das Recht auf Zahlung des Mindestumsatzes, entsprechend dem Zeitpunkt der Absage wie folgt vor:
bis 40 Tage vor Veranstaltungstermin Mindestumsatz entfällt
39 bis 30 Tage: Zahlung von 30 % der vereinbarten Leistung oder – falls diese tiefer sind – des Mindestumsatzes
29 bis 14 Tage: Zahlung von 45 % der vereinbarten Leistung oder – falls diese tiefer sind – des Mindestumsatzes
13 bis 0 Tage: Zahlung von 80 % der vereinbarten Leistung oder – falls diese tiefer sind – des Mindestumsatzes
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet: vereinbarte Leistungen x vorgesehene Personenzahl
Sollte die Möglichkeit zur Weitervermietung der gebuchten Räumlichkeiten bestehen, entfällt der oben errechnete Betrag.
Vereinbarte Sonderleistungen wie Dekoration und Unterhaltung etc. die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Falle zu vergüten.
B) Hat das Gasthaus Hofwiesen Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf vom Gasthaus Hofwiesen zu gefährden droht, so ist das Hofwiesen berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.
C) Bei regulärer Tischbuchung im Restaurant, bis zu 14 Personen, gilt eine kostenfreie Annullationszeit bis 6 Stunden vor dem Reservationstermin, danach wird eine Gebühr von 75.00 Franken pro Person inkl. MwSt verrechnet.
4. Nachtzuschlag
Bei Veranstaltungen, die länger als bis 00.30 Uhr dauern, wird ein Nachtzuschlag von CHF 300.00 pro angefangener Stunde verrechnet.
5. Schäden
A) Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Das Gasthaus Hofwiesen kann für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.
B) Für alle Beschädigungen oder grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Hilfsmittel ist der Mieter haftbar.
6. Speisen und Getränke
Speisen und Getränken sind vom Gasthaus Hofwiesen zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann vorbehaltlich für eine Servicegebühr bzw. Korkengeld eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Ab 15 Personen muss aus logistischen Gründen vom Veranstalter für alle Gäste ein einheitliches oder abgesprochenes Menü ausgewählt werden.
7. Versicherung
Das Gasthaus Hofwiesen lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.
8. Preise
Alle angegebenen Preise sind inklusive MwSt.
9. Zahlungskonditionen
a. Vorauszahlung
Der Auftragnehmer und der Veranstalter vereinbaren nach Vertragsabschluss die Vorauszahlungsmodalitäten. Veranstalter mit ausländischer Adresse haben immer eine Vorauszahlung zu leisten.
b. Zahlungsmodalitäten
Der Veranstalter verpflichtet sich, ab Erhalt der Rechnung die Zahlung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Veranstalter mit ausländischer Adresse müssen die Rechnung vor Ort bezahlen.
c. Kreditkartenbezahlung
Der maximale Betrag der Kreditkartenzahlung wird vom Auftragnehmer bestimmt.
Wir leiten Ihre Kreditkarteninformationen bei Kreditkartenzahlung auf der Website an Ihren Kreditkartenherausgeber sowie an den Kreditkarten-Acquirer weiter. Wir arbeiten hierbei mit
Datatrans AG,
Kreuzbühlstrasse 26,
CH-8008 Zürich
Wallee AG
Neuwiesenstrasse 15
CH-8400 Winterthur
Worldline Schweiz AG
Hardturmstrasse 201
CH-8005 Zürich
Wenn Sie sich für eine Kreditkartenzahlung entscheiden, werden Sie jeweils zur Eingabe aller zwingend notwendigen Informationen gebeten. Die Rechtsgrundlage der Weitergabe der Daten liegt in der Erfüllung eines Vertrages nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Betreffend die Bearbeitung Ihrer Kreditkarteninformationen durch diese Dritten bitten wir Sie, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung Ihres Kreditkartenherausgebers zu lesen.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.
Nutzungsbedingungen für Reservationssystem aleno
1. Reservationssystem Foratable
Die Monte Primero GmbH benutzt das Reservationssystem von aleno. Die aleno AG hat ihren Sitz an der Aegertenstrasse 6 in 8003 Zürich, Schweiz.
2. Annahme der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Reservationssystems aleno, welches Reservationen über diverse Online-Kanäle sowie manuell verarbeitet. Mit der Nutzung des Reservationssystems der aleno AG stimmen Sie diesen Nutzungsbedingungen und der darin enthaltenen Datenschutzerklärung zu. Die aleno AG behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vorzunehmen. Der Benutzer des Reservationssystems ist mit diesem Vorgehen ausdrücklich einverstanden.
3. Richtlinie zur Nutzung
Die Nutzung unseres Reservationssystems und die Übermittlung Ihrer Benutzerdaten erfolgt Ihrerseits freiwillig und kostenlos. Für eine Reservation benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen, eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und allenfalls (je nach Restaurant) ein anerkanntes Zahlungsmittel. Zusätzlich können nach Bedarf weitere persönliche Daten abgefragt werden. Bei Fragen oder Anliegen bezüglich Ihrer Reservation wenden Sie sich direkt an das Restaurant. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie in der Reservationsbestätigung. Sie sind verpflichtet, Reservationen, die Sie nicht wahrnehmen können, im Voraus rechtzeitig zu stornieren.
Reservationen, die nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig storniert wurden, können zur Sperrung Ihrer Telefonnummer im Reservationssystem und/oder zur Erhebung einer Gebühr mittels Belastung des durch Sie im Rahmen der Reservation angegebenen Zahlungsmittels durch das Restaurant (No-Show-Gebühr) führen. Die Bedingungen der Erhebung und die Höhe solcher No-Show-Gebühren können je nach Saison variieren und werden Ihnen jeweils vor Abschluss der Reservation angezeigt und zur ausdrücklichen Zustimmung unterbreitet.
Zürich, März 2024